Besteuerung der öffentlichen Hand;
Urteil des Bundesfinanzhofes zur Grunderwerbsteuerpflicht beim Verkauf von Grundbesitz einer kreiseigenen GmbH an den Landkreis

Recht3_Urteil

Der Bundesfinanzhof hat mit dem beigefügten Urteil klargestellt, dass der Verkauf von Grundstücken durch eine kreiseigene GmbH an einen Landkreis nicht von der Grunderwerbsteuer befreit ist.

LKT Rundschreiben Nr. 005/2017 [PDF-Dokument: 52 kB]

09.01.2017